Bekanntmachung: Schulanmeldungen 2027/2028

Amt Lebus, den 15.10.2026

Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig und müssen zum Schulbesuch bei der zuständigen Grundschule angemeldet werden. 

 

Erneut anzumelden sind Kinder, die im Jahr 2026 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. 

 

Informationen zur Aufnahme erteilt die jeweils zuständige Grundschule. 

 

Die Anmeldung der Schulanfänger wird an folgenden Tagen durchgeführt: 

 

Grundschulbezirk Lebus 

Verlässliche Halbtagsgrundschule „Burgschule“ Lebus, Lindenstraße 31, 15326 Lebus 

 

Montag, 11.01.2027 

Mittwoch, 13.01.2027 

 

Die Terminvergabe an diesen Tagen erfolgt in einem Elternbrief. 

 

Zum Schulbezirk der Burgschule Lebus gehören: 

  • die Stadt Lebus (einschließlich Wüste Kunersdorf) 

    • die Ortsteile Wulkow und Schönfließ 

  • die Gemeinde Podelzig 

  • die Gemeinde Reitwein 

 

Grundschulbezirk Zeschdorf 

Verlässliche Halbtagsgrundschule „Schule im Grünen“ Alt Zeschdorf, Gartenweg 11, 15326 Zeschdorf OT Alt Zeschdorf 

 

Freitag, 22.01.2027 

 

Für diesen Tag erhalten alle Eltern einen Termin von der Grundschule. Dieser wird ca. 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. 

 

Zum Schulbezirk der Grundschule im Grünen Alt Zeschdorf gehören: 

  • die Gemeinde Alt Zeschdorf

    • die Ortsteile Zeschdorf, Döbberin, Petershagen 

  • der Ortsteil Mallnow der Stadt Lebus 

  • die Gemeinde Treplin 

  • die Gemeinde Falkenhagen 

    • die Ortsteile Regenmantel, Gorgast 

  • die Gemeinde Fichtenhöhe 

    • die Ortsteile Alt Mahlisch, Carzig, Niederjesar 

 

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung: 

  1. Teilnahmebestätigung an der Sprachstandfeststellung oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg 

  2. Gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs, 

  3. Gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung, 

  4. Gegebenenfalls den Nachweis über das Sorgerecht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften 

  5. Geburtsurkunde 

  6. Nachweis über Masernschutzimpfung 

 

Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen als der zuständigen Grundschule einschulen möchten, können Sie nach erfolgter Anmeldung in der zuständigen Grundschule einen Antrag an das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) stellen. Das erforderliche Formular erhalten Sie in der zuständigen Grundschule. 

 

Sofern Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft beschulen lassen möchten, müssen Sie das der für Sie zuständigen Grundschule bei der Anmeldung mitteilen.